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Eintrag Nr. 1168

„Impfung Voraussetzung für Studienfahrten“

"In einigen sozialen Netzen wird aktuell verbreitet, dass die Karl-Arnold-Stiftung zwei Schüler*innen aufgrund eines nicht vorliegenden Impfschutzes kurzfristig von einer Studienfahrt ausgeschlossen habe. Das stimmt so nicht.

Aus organisatorischen Gründen und zum Schutze aller unser Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen haben wir uns entschlossen, eine vollständige Impfung zur Voraussetzung für eine Teilnahme an unseren Studienfahrten zu machen. Die Gründe sind in einem Infoschreiben erläutert, auf das wir bei der Buchung einer Studienfahrt hinweisen.Diese Regelungen wurden allen Ansprechpartnern und Kooperationspartnern rechtzeitig bekannt gegeben, selbstverständlich auch dem Bonner Gymnasium, um das es im konkreten Fall geht.“

"Wir bedauern sehr, dass die beiden Schüler*innen nicht an der Studienfahrt teilnehmen können. Wir bitten um Verständnis, dass wir auf absehbare Zeit im Rahmen unserer Studienfahrten einen vollständigen Impfschutz voraussetzen. Gleichzeitig werben wir für eine Impfung, die den besten Schutz vor einer Coronainfektion bietet. Dies gilt nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die gesamte Gesellschaft.“