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Eintrag Nr. 1282

„Weiterhin darf unsere Einrichtung [...] nicht durch ungeimpfte Besucher betreten werden.“

„2G+ für Besucherinnen und Besucher auf dem Gelände und in den Häusern der Grotjahn-Stiftung. Weiterhin darf unsere Einrichtung (die Häuser und das Gelände) nicht durch ungeimpfte Besucher betreten werden. Zusätzlich ist für Besucherinnen und Besucher das Tragen einer Maske mit dem Standard FFP2 oder KN95 verpflichtend. Nach wie vor sind ein offizielles negatives Testergebnis und ein vollständiger Impfschutz notwendig. Die Besuchenden werden angehalten, beim Betreten des Wohnbereiches den Impf- und Testnachweis vorzulegen.“