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Eintrag Nr. 1570

„Bewerberinnen und Bewerbern mit Nachweis einer vollständigen COVID-19 Schutzimpfung [wird] bei gleicher fachlicher Eignung der Vorzug gegeben.“

„Bei der Personalauswahl dürfen Personen aufgrund des Geschlechts, der ethischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung nicht benachteiligt werden. (Antidiskriminierung). […] Als Universität ist uns der Schutz der Gesundheit unserer Studierenden und Mitarbeitenden sehr wichtig. Aus diesem Grund wird Bewerberinnen und Bewerbern mit Nachweis einer vollständigen COVID-19 Schutzimpfung bei gleicher fachlicher Eignung der Vorzug gegeben.“