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Eintrag Nr. 1592

„[Impfverweigerer] sollten [...] nicht auf die Solidarleistung zurückgreifen dürfen“

„Mit der Impfverweigerung verletzen Personen das Solidarprinzip der Krankenversicherung, und deshalb sollten sie auch nicht auf die Solidarleistung zurück­greifen dürfen, sollten sie selbst verschuldet später an Covid-19 erkranken.“