„Wenn es eine allgemeine Impfpflicht gebe und Verstöße mit Rechtsfolgen verbunden seien, könnten ‚Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist‘ [...] ‚Auch wir als Bundesagentur müssen dann prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt.‘ Eine Sperrzeit bedeutet, dass ein Arbeitsloser für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt.“