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Eintrag Nr. 600

„Hamburg wird Impfpflicht bis zum Betretungsverbot umsetzen“

Ungeimpfte Pflegebeschäftigte müssten in Anhörungsverfahren angesprochen werden. Die Aufgabe der Gesundheitsämter sei es dann, Einrichtung für Einrichtung durchzugehen und zu entscheiden, welche Beschäftige ein Betretungsverbot erhielten und welche in Arbeit belassen werden dürften. Dabei könne es auch Auflagen wie beispielsweise Vollschutzanzüge geben. „Wir nehmen das schon ernst und die einrichtungsbezogene Impfpflicht muss umgesetzt werden.“

Die Entscheidung werde immer einrichtungsspezifisch getroffen. Eine Regel, die für alle gelte, könne es nicht geben, sagte Leonhard. Sie nannte ein Beispiel: „Hat ein Krankenhausbetreiber eine Impfquote von 96 Prozent und er hat 40 Beschäftigte, die ungeimpft sind und kann für 20 nachweisen, dass er sie weit weg vom Bett einsetzt, dann kann für die anderen 20 ein Betretungsverbot erlassen werden. Die sind dann raus.“