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Eintrag Nr. 808

„Die Konsequenzen tragen“

„Psychotherapeuten müssen grundsätzlich ihrer Versorgungsverpflichtung nachkommen und alle Schutz- und Hygienemaßnahmen durchführen, um dies gewährleisten zu können. Darauf weist die Psychotherapeutenkammer NRW weiter hin. Dazu gehöre auch, sich impfen zu lassen. Wenn die Kollegen aus persönlichen Gründen Impfmaßnahmen ablehnen, gelte es dies zu respektieren, so die Kammer. Die Konsequenzen dieser Entscheidung müssten sie indes selbst tragen. In diesem Sinne und noch einmal deutlich: Wenn Mitarbeiter im Gesundheitswesen sich schon nicht in der Verantwortung für ihre eigene Gesundheit impfen lassen, so sollten sie es aus Fürsorge und zum Schutz ihrer Patienten tun. Ist ihnen dies gleichgültig, muss der Gesetzgeber Patienten und Mitarbeiter schützen, auch wenn das einem Berufsausübungsverbot gleichkommt.“

Petra Bühring
Psychologische Psychotherapeutin, Autorin Deutsches Ärzteblatt PP
Deutsches Ärzteblatt PP Heft2/2022, 20.02.2022