„Alle nicht vollständig geimpften oder als genesen geltende Mitglieder der Feuerwehr Kevelaer (2G) werden [...] bis auf weiteres beurlaubt.“
„Alle nicht vollständig geimpften oder als genesen geltende Mitglieder der Feuerwehr Kevelaer (2G) werden mit sofortiger Wirkung vom Einsatz- und Übungsdienst bei der Feuerwehr Kevelaer bis auf weiteres beurlaubt.“